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Erklärt: So funktioniert die Terrorliste der Europäischen Union

Die EU überlegt, die Revolutionsgarde des Iran in ihre Terrorliste aufzunehmen. Das hätte eine Reihe von Einschränkungen zur Folge, von eingefrorenen Vermögenswerten bis hin zu Reiseverboten. Von Shola Lawal





Nach der Hinrichtung von mindestens vier regimekritischen Demonstranten überlegen Deutschlandund Frankreich, die Eliteeinheit der iranischen Streitkräfte, die Revolutionsgarde, als terroristische Vereinigung einzustufen. Voraussichtlich werden die beiden Länder diese Entscheidung als Teil der gemeinsamen Sicherheitspolitik zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Uniontreffen. Laut Tanya Mehra von der Denkfabrik International Center for Counter-Terrorism könnte die Entscheidung bereits während der nächsten Sitzung des Rats für Auswärtige Angelegenheiten der EU am 23. Januar fallen. Doch nach welchen Kriterien stuft die EU Gruppierungen als terroristisch ein und welche Auswirkungen hätte dies für die Armee der Wächter der Islamischen Revolution?


Worum geht es bei der Terrorliste?


Die Terrorliste der EU entstand im Dezember 2001 nach den Anschlägen vom 11. September auf die USA. Dort werden Einzelpersonen, Vereinigungen und Körperschaften erfasst, die mit Terrorismus in Zusammenhang stehen. Auslöser für die Erstellung der Liste war eine nur wenige Wochen nach den Anschlägen gefasste Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Sie sollte als Nachweisdokument dienen, mit dem Ziel, Terroristen und ihre Geldgeber zu identifizieren und deren Finanzen und Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Alle sechs Monate wird die Terrorliste der EU überarbeitet und aktualisiert. Gegenwärtig umfasst sie 13 Personen und 21 Gruppierungen, die innerhalb und außerhalb der EU tätig sind und in verschiedenste terroristische Aktivitäten verwickelt sind, von Bombenanschlägen bis hin zu Attentatsplänen.


Eine Aufnahme in die Liste führt zum Einfrieren aller Gelder und sonstigen finanziellen Vermögenswerte einer Person oder einer Gruppe innerhalb der EU. Sollten also Mitglieder der Revolutionsgarden auf die Liste gesetzt werden, bleibt ihnen der Zugriff auf Vermögenswerte in allen EU-Mitgliedstaaten verwehrt. Auch ihre Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt. Gegen die auf der Liste aufgeführten Personen und Gruppierungen können auch zusätzliche "Maßnahmen im Zusammenhang mit der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit" verhängt werden. Und das ist noch nicht alles: Personen und Organisationen in der EU ist es untersagt, die in der Liste aufgeführten Personen und Gruppierungen finanziell oder anderweitig zu unterstützen. Sie müssten in diesem Fall selbst mit Sanktionen rechnen.

Wie kommen Personen oder Gruppierungen auf die Liste?

Personen oder Gruppierungen können in die Liste aufgenommen werden, wenn gegen sie wegen Taten im Zusammenhang mit Terrorismus oder dem Versuch, eine solche Tat zu verüben, ermittelt wurde oder sie deswegen strafrechtlich verfolgt wurden. Selbst wenn keine solchen Ermittlungen stattfanden, können sich Personen oder Gruppierungen auf der Liste wiederfinden.

Die Mitgliedsstaaten, oder auch dritte, nicht der EU angehörende Staaten, benennen Personen oder Gruppierungen, die ihrer Meinung nach auf die Liste gehören, und geben ihre Gründe dafür an. Diese Anträge werden dann von der Gruppe "Restriktive Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung", kurz COMET, geprüft.

Wer genau diesem Gremium angehört, ist unklar. Kommt das Gremium zu der Einschätzung, dass ein Name in die Liste aufgenommen werden sollte, leitet es diese Empfehlung an den Europäischen Rat weiter. Diesem gehören alle Staats- und Regierungshäupter der EU an, sowie die Präsidentin der Europäischen Kommission, derzeit Ursula von der Leyen, und der Präsident des Rates, gegenwärtig der ehemalige belgische Premierminister Charles Michel.

Doch Personen und Gruppierungen landen nicht nur aufgrund dieses EU-internen Prozesses auf der Terrorliste. Hat der UN-Sicherheitsrat eine Person oder Gruppierung als in Zusammenhang mit terroristischen Handlungen stehend eingestuft, wird ihr Name voraussichtlich ebenfalls in die Terrorliste der EU aufgenommen.

Welche Namen stehen auf der Liste?

Al-Qaida und seine Ableger sowie der sogenannte Islamische Staat (IS) und mit ihm verbundene Organisationen sind verboten. Eine spezielle Klausel zum "IS" aus dem Jahr 2016 verbietet den Verkauf von Waffen und Munition oder anderer militärischer Ausrüstung an seine Mitglieder oder mit der Gruppe in Verbindung stehende Personen. Mitglieder der Gruppe dürfen nicht in die EU reisen, es sei denn, es handelt sich um EU-Bürger auf der Durchreise in ihr Heimatland.

Auch die militante palästinensische islamistische Hamas und verschiedene weitere militante und revolutionäre Gruppierungen wie der militärische Flügel der Hisbollah, die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE), die Nationale Befreiungsarmee (ELN) aus Kolumbien und die Kommunistische Partei der Philippinen stehen auf der Liste.


Sollte die EU die iranische Revolutionsgarde in ihre Terrorliste aufnehmen, wäre dies ein noch nie dagewesener Vorgang. Zum ersten Mal würde die EU die Streitkräfte eines anderen Landes als Terrorgruppe einstufen. Einzelne Mitglieder der Revolutionsgarde stehen jedoch bereits auf der Liste, ebenso wie die Direktion für innere Sicherheit des iranischen Ministeriums für Nachrichtenwesen und Sicherheit.

Tanya Mehra vom ICCT weist darauf hin, dass bereits anderweitig gegen den Iran Sanktionenverhängt wurden und sich durch eine Aufnahme der Revolutionsgarden in die Liste daran nichts ändern würde. Personen, die zum Militärdienst eingezogen wurden, könnten jedoch ungerechtfertigt getroffen werden. Sie fügt aber hinzu, dass die Aufnahme der Revolutionsgarden "symbolisch" sei und "eine klare Botschaft an den Iran" sende, auch wenn diplomatische Gespräche dadurch beeinträchtigt werden könnten.


Können Einträge auch wieder aus der Liste gestrichen werden?


Auch eine Streichung aus der Liste oder zumindest der Versuch ist möglich. Mitglieds- oder Drittstaaten können einen entsprechenden Antrag stellen. Die kolumbianische Revolutionsbewegung FARC wurde zum Beispiel nach einem 2016 abgeschlossenen Friedensvertrag wieder aus der Liste entfernt. In komplizierteren Fällen haben Personen oder Gruppierungen die Möglichkeit, die EU zu verklagen, um ihren Namen aus der Liste entfernen zu lassen. So verklagte die Hamas die EU im Jahr 2014 mit der Begründung, dass sie eine legitime Widerstandsbewegung sei. Ein untergeordnetes Gericht der Europäischen entschied, dass die Gruppierung von der Liste gestrichen werden müsse, weil ihre Einstufung als terroristisch nicht auf einer ordnungsgemäßen Untersuchung sondern auf Medienberichten beruhte. Im Jahr 2017 wurde dieses Urteil jedoch vom Gerichtshof der Europäischen Union, dem höchsten Gericht der EU, wieder aufgehoben.

Adaptiert aus dem Englischen von Phoenix Hanzo.


Zweitveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Welle, Original-Text

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