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Ehemaliger Gefängnisdirektor über Raisis Verantwortung bei Massenhinrichtungen


Hossein Mortazavi Zanjani

Der ehemalige Direktor des berüchtigten Evin-Gefängnisses in Teheran hat den derzeitigen iranischen Präsidenten Ebrahim Raisi beschuldigt, direkt an den Hinrichtungen von Tausenden politischen Gefangenen in den 1980er Jahren beteiligt gewesen zu sein. Hossein Mortazavi Zanjani sagte in einem digitalen Treffen bei Club House, dass Raisi, zur besagten Zeit stellvertretender Staatsanwalt von Teheran, ihm damals gesagt habe: „Wir haben einen Befehl von Ayatollah Khomeini erhalten, die Gefangenen hinzurichten.“


Dies ist die erste Enthüllung eines ehemaligen Justizbeamten über die direkte Beteiligung Raisis an der Tötung politischer Gefangener in den 1980er Jahren, besonders im Jahre 1988 kurz nach dem Ende des Iran-Irak-Kriegs. Die Hinrichtungen erfolgten auf der Grundlage einer Fatwa des damaligen Obersten Führers des Iran, Ayatollah Ruhollah Khomeini, gegen politische Gefangene, die sich weigerten, Reue zu zeigen. „Denen Barmherzigkeit zu erweisen, die gegen die islamische Regierung zu den Waffen greifen, ist naiv“, hieß es darin.


Die meisten Hingerichteten standen in Verbindung mit der MEK (People’s Mojahedin Organization of Iran), aber es gab auch andere mit Verbindungen zu linken und säkularen Gruppen sowie kurdischen Parteien. Die genaue Zahl der Gefangenen, die damals hingerichtet wurden, ist nicht bekannt. Nach Angaben von Amnesty International haben die iranischen Behörden von Juli bis September 1988 rund 5.000 Gefangene „gewaltsam verschwinden lassen“ und „außergerichtlich hingerichtet“.


Der damalige Direktor des Evin-Gefängnisses, in dem einige der bekanntesten Fälle des Landes verhandelt wurden und das für seine Brutalität gegenüber den Gefangenen bekannt ist, fügte hinzu, dass er Zeuge gewesen sei, als Leichen hingerichteter Gefangener auf LKW geworfen und aus dem Gefängnis gebracht wurden. Hossein Mortazavi Zanjani behauptet, er sei aus dem sogenannten „Todesgremium“ zurückgetreten, einem Komitee von Entscheidungsträgern, das über das Leben oder den Tod von Gefangenen entschied. Raisi war Mitglied dieses Komitees.


„Obwohl ich keine direkte Rolle bei der Hinrichtung von Gefangenen gespielt habe, fühle ich mich schuldig, weil ich zu den Hinrichtungen geschwiegen habe, und selbst wenn ich Buße tue, werde ich nicht reingewaschen werden“, sagte der ehemalige Gefängnisdirektor.


Mortazavi erklärte weiter, dass weibliche Gefangene, die noch Jungfrauen waren, vor ihrer Hinrichtung mit Gefängniswärtern zwangsverheiratet worden seien. Laut Berichten politischer Gefangener glaubten die Kleriker der Islamischen Republik, dass die jungfräulichen Mädchen ins Paradies kämen, wenn sie hingerichtet würden. Deshalb vergewaltigten die Gefängniswärtern sie im Vollzug dieser Zwangsehen, damit sie nicht als Jungfrauen stürben. „Der Vater eines der hingerichteten jungfräulichen Mädchen erzählte mir, dass die Agenten ihm nach der Hinrichtung seiner Tochter Geld gaben und sagten, das Geld sei die Brautgabe für seine Tochter“, so der damalige Gefängnisdirektor. Während Hossein Mortazavi Zanjani behauptet, nicht selbst an den Hinrichtungen beteiligt gewesen zu sein, sagen Augenzeugen und Überlebende der Massenhinrichtungen von 1988, er habe als Gefängnisdirektor dennoch eine Rolle bei den Hinrichtungen sowie bei der Folter der Gefangenen gespielt.


Nach seinem Sieg bei den Präsidentschaftswahlen 2021 hatte Ebrahim Raisi auf die Frage eines Al-Jazeera-Reporters gesagt, er sei seit Beginn seiner Tätigkeit in der Justiz ein „Menschenrechtsverteidiger“ gewesen und sollte für seine Taten „gelobt werden“.


Offiziell dementiert die Islamische Republik die außergerichtlichen Massenhinrichtungen von 1988. Menschenrechtsorganisationen, Familien und Angehörige der Hingerichteten haben die Ereignisse jenes Jahres jedoch detailliert dokumentiert. Auch Ayatollah Montazeri, der von Ayatollah Khomeini als sein Nachfolger benannt worden war, verlor wegen seines Widerstands gegen diese Hinrichtungen seinen Posten und stand jahrelang unter Hausarrest.




Zweitveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des IranJournal

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