Jamshid Sharmahd wurde vom Iran im Ausland festgenommen und dann zum Tode verurteilt. Nun ist das Urteil rechtskräftig.
Im Iran hat der Oberste Gerichtshof das umstrittene Todesurteil gegen den deutsch-iranischen Staatsbürger Djamshid Sharmahd bestätigt. Das teilte Justizsprecher Massud Setajeschi mit. Sharmahd war wegen "Korruption auf Erden" für schuldig befunden worden. Ein Revolutionsgericht hatte ihn im Februar zum Tode verurteilt. Wann die Todesstrafe vollstreckt werden soll, war zunächst nicht bekannt.
Lesen Sie auch: „Muss ein deutscher Staatsbürger erst hingerichtet werden?“
Dem Aktivisten und Softwareentwickler wird vorgeworfen, Chef einer pro-monarchistischen Gruppe zu sein. Diese wird für einen tödlichen Bombenanschlag 2008 verantwortlich gemacht und beschuldigt, weitere Anschläge geplant zu haben. Außerdem legte das Gericht ihm die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Seine Familie und Menschenrechtsgruppen weisen die Anschuldigungen gegen ihn zurück.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock schrieb auf Twitter: "Wir fordern Iran auf, dieses willkürliche Urteil unverzüglich rückgängig zu machen." Die Bestätigung des Todesurteils gegen Sharmahd sei inakzeptabel. "Jamshid Sharmahd hatte zu keinem Zeitpunkt den Ansatz eines fairen Prozesses", so Baerbock. Man setze sich mit allen Kräften für Sharmahd und gegen die Vollstreckung des Urteils ein. Der deutsche Botschafter in Iran habe sofort eine Dienstreise abgebrochen und befinde sich auf dem Weg zurück nach Teheran, um bei den iranischen Behörden zu intervenieren.
Festnahme durch iranischen Geheimdienst
Der CDU-Parteivorsitzende und Unionsfraktionschef im Bundestag, Friedrich Merz, der eine politische Patenschaft von Sharmahd übernommen hat, forderte nach Verkündung der Entscheidung des Obersten Gerichts, das Regime im Iran auf, "Sharmahd sofort die Ausreise in sein Heimatland Deutschland zu ermöglichen!"
Sharmahd wurde im Sommer 2020 Berichten zufolge vom iranischen Geheimdienst in Dubai - offenbar bei einer Zwischenlandung in dem Emirat - festgenommen und in den Iran gebracht. Seitdem ist er in Teheran inhaftiert. Zuvor lebte Sharmahd jahrelang in den USA.
Diplomatische Folgen
Das Urteil des Revolutionsgerichts im Februar hatte bereits erste diplomatische Folgen: DeutschlandsAußenministerin Annalena Baerbock kritisierte das Urteil scharf und forderte den Iran auf, die Entscheidung im Berufungsverfahren zu korrigieren und von der Todesstrafe abzusehen. Kurz darauf wies die Bundesregierung zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft aus.
Dem zugleich einbestellten Geschäftsträger des Iran wurde mitgeteilt, der Iran müsse das Todesurteil widerrufen und Sharmahd ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren ermöglichen. Wenige Tage später wies der Iran seinerseits zwei deutsche Diplomaten aus und begründete dies damit, dass sich Deutschland auf verantwortungslose Weise in die inneren Angelegenheiten des Iran einmische.
Derzeit sind mehrere europäische Staatsbürger im Iran inhaftiert, viele von ihnen haben auch einen iranischen Pass. Der Iran behandelt Doppelstaatsbürger juristisch wie Iraner. Kritiker werfen Teheran vor, ausländische Staatsbürger als politische Geiseln festzusetzen. Der Iran weist die Vorwürfe zurück und begründet die Festnahmen üblicherweise mit dem Vorwurf der Spionage.
Zweitveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Welle
Comments